Rechtsstaat beweist Handlungsfähigkeit auch bei religiös motivierten Extremisten
Zu den öffentlichen Äußerungen einzelner Landtagsfraktionen zu der Amtshilfe der Landespolizei und des Landeskriminalamtes im Zuge des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg erklärt Martina Tegtmeier, Sprecherin für Innenpolitik der SPD-Landtagsfraktion:
„Es ist inakzeptabel, dass sich gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter mit Mutmaßungen und ohne nähere Kenntnis der Fakten an die Öffentlichkeit wenden und dabei den Eindruck erwecken, unsere Polizistinnen und Polizisten im Land würden ihre Arbeit schlecht machen. Diese Äußerungen und Mutmaßungen weise ich auf das Schärfste zurück.
Uns stellt sich nach Rückfrage beim Innenministerium die Sachlage so dar: Die Amtshilfe des Landes für den Bund bestand darin, einen von mehreren möglichen Aufenthaltsorten der gesuchten Person zu überprüfen. Genau das haben die Beamten getan. Dass eine gesuchte Person mit mehreren möglichen Aufenthaltsorten sich nicht an allen gleichzeitig aufhalten kann, liegt in der Natur der Sache.
Die Polizeikräfte unseres Landes, des Bundes und anderer Bundesländer haben hoch professionell und konzertiert gehandelt, zeitgleich bundesweit Durchsuchungen gestartet und der islamistischen Szene in Deutschland einen empfindlichen Schlag verpasst. Der Rechtsstaat hat bewiesen, dass er auch bei religiös motivierten Extremisten absolut handlungsfähig ist.“