Pressemitteilung – Anhörung zeigt: Dritter Medienänderungsstaatsvertrag stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Meinungsvielfalt

Heute fand die öffentliche Anhörung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Innenausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Vertrag wurde bereits 2022 durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet. Damit er geltendes Recht wird, muss er in Landesrecht umgesetzt werden, sprich vom Landtag beschlossen werden. Durch die Novelle des Medienstaatsvertrages wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag an die veränderte Mediennutzung und die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anpassen und flexibler gestalten. Martina Tegtmeier, innenpolitische Sprecherin und Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Innenausschuss, erklärt hierzu:

„Als SPD-Fraktion begrüßen wir die geplanten Änderungen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Unterhaltungsprogramme bleiben unverzichtbarer Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Programmauftrag wird gestrafft und der Auftrag wird an die Lebenswirklichkeit einer immer stärker digitalisierten Umwelt und nicht-linearen Sehgewohnheiten angepasst. Das ist gut, richtig und zeitgemäß. Eine funktionierende Demokratie benötigt funktionierende Öffentlichkeiten, und zu denen gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ganz einfach dazu.

Die anwesenden Anzuhörenden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und NDR sowie der privatrechtliche Radiosender Ostseewelle teilen diese positive Sichtweise mehrheitlich.

Seitens der AfD wurde als „Experte“ die Junge Freiheit benannt, ein Verlag also, der im rechts-nationalistischen Bereich unterwegs ist und sich erwartbar durchgängig kritisch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen und der Novelle im Besonderen äußerte. Relativierungsversuche seitens der AfD, man sei ja gar nicht für eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, blieben aber halbherzig.

So warf die AfD-Fraktion der Landesregierung vor, sie nutze ihre ‚Kontrollfunktion‘ gegenüber den Medien nicht hinreichend und müsse mehr Einfluss die Inhalte nehmen. Dies ist eine sehr fragwürdige Auffassung von freien Medien, die die AfD da zeigt. Denn eine solche Kontrollfunktion darüber, was im Fernsehen, im Radio oder in der Zeitung berichtet wird, die gibt es nicht. Unsere Presse in Deutschland ist frei – auch und gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Und nicht umsonst heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes ‚Eine Zensur findet nicht statt‘.

Aber der AfD ging es auch nur darum zu jammern, man werde nicht oft genug in Talkshows eingeladen. Die Darstellung der Partei sei nicht ausgewogen genug, was am Beispiel eines Aufklebers in einer Tatort-Folge festgemacht wurde.

Vielleicht sollte man der AfD da tatsächlich einmal entgegenkommen. Mehr Ausgewogenheit und eine realitätsnähere Darstellung, warum nicht? Dann ermitteln Böwe und König im nächsten Polizeiruf aus Rostock eben über verfassungsfeindliche und antisemitische Äußerungen in der Telegram-Gruppe einer AfD-Landtagsabgeordneten. Und im nächsten Tatort wird die Figur eines Polizisten eingebaut, der AfD-Fraktionsvorsitzender ist und gänzlich unironisch in einer Chatgruppe Bilder der SS-Leibstandarte Adolf Hitler teilt…

Für die SPD ist klar, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Garant für ein ausgewogenes Meinungsspektrum im Land. Mit der geplanten Novelle wird er dies auch in Zukunft genauso gut können. Mit Blick auf Vorwürfe gegen einzelne Rundfunkanstalten ist es wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den ihm ermöglichten Spielräumen verantwortungsbewusst umgeht und hinsichtlich Finanzen und Programmgestaltung die nötige Transparenz lebt.“

Quelle: Anhörung zeigt: Dritter Medienänderungsstaatsvertrag stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Meinungsvielfalt (spd-fraktion-mv.de)

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