Dabei geht es um die Einführung von degressiven gewichtsbezogenen Müllgebühren. Eine degressive Staffelung ist bisher unzulässig. Dazu erklärt Martina Tegtmeier, innen- und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag:
„Mit der Gesetzesänderung sollen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Zukunft auch abnehmend gestaffelte Abfallgebühren erheben dürfen, wenn nachweislich eine Kostenabnahme bei zunehmender Leistungsmenge eintritt. Dies sorgt für mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Gebührensatzungen und schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Kommunen.
Die Gebührenprogression wird weiterhin dazu beitragen, Anreize zur Abfallvermeidung zu setzen, während die Gebührendegression gezielt auf eine genaue Kostenzuordnung abzielt, die bei zunehmenden Abfallmengen zu abnehmenden Kosten führt.
Notwendig geworden war diese Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 26. Oktober 2021 im Zuge der Auslegung der Landesrechtlichen Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes festgestellt hatte, dass das Landesrecht eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nicht zulässt. Dadurch waren kommunale Satzungen rechtswidrig geworden.