Infoveranstaltung zur Reform der Grundsteuer mit der Staatssekretärin im Finanzministerium Dr. Carola Voß und der SPD-Landtagsabgeordneten Martina Tegtmeier.
Jetzt informieren über die Neuberechnung und alles Wissenswerte zur Grundsteuer.
Seit 1. Juli läuft die bundesweite Neuberechnung der Grundsteuer. Das ist der nächste Schritt der Grundsteuerreform. Alle Immobilien-Eigentümer sind verpflichtet, eine neue Steuererklärung abzugeben. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Finanzministerium dazu bereits vor Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben über das Erfordernis der Neubewertung von Grundstücken zu Steuerzwecken an alle betroffenen Haushalte versendet. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober. Bis dahin muss eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Das wirft für viele Bürgerinnen und Bürger Fragen, aber auch Sorgen auf, die wir sehr ernst nehmen. Aus diesem Grund lade ich alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit der Staatssekretärin aus dem Finanzministerium, Frau Dr. Carola Voß, zur Reform der Grundsteuer ein. Seitens der SPD -Landtagsfraktion wird Martina Tegtmeier teilnehmen.
Die Infoveranstaltung ist am 12.10.2022 von 16:00 Uhr bis 18:00 im Saal der Freiwilligen Feuerwehr in der Agnes – Karll- Str.46 in Gadebusch. Die Teilnahme ist kostenfrei. Nach einer umfassenden Einführung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Thema zu stellen.
Insgesamt sorgt die Grundsteuerreform für mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung gleichartiger Grundstücke. Bisher konnte es vorkommen, dass ähnliche Grundstücke zu unterschiedlichen Steuerabgaben geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das 2018 für verfassungswidrig. Daraufhin wurde Ende 2019 das Bundesgesetz geändert. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Ziel ist, dass die Steuerbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer nicht steigt. Für alle Beteiligten ist der Weg sehr aufwendig. Das muss aber sein, um den abgesteckten Zeitrahmen einhalten zu können. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben werden.