Heute wurde das neue Bestattungsgesetz, das von den Fraktionen der SPD, CDU und Linken gemeinsam eingebracht wurde, vom Landtag beschlossen. Dazu erklärt Martina Tegtmeier, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:
„Der Landtag hat heute die von den Fraktionen von SPD, CDU und Linken eingebrachten Verbesserungen zum Bestattungsgesetz beschlossen. Damit geht eine lange und intensive Debatte zu Ende. Grundlage für die Änderungen war die von uns eingesetzte Expertenkommission, die sich in den Jahren 2018 und 2019 sehr intensiv mit Regelungen beschäftigt und einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Auf dieser Grundlage haben wir den gemeinsamen Gesetzwurf erarbeitet. Besonders ist hervorzuheben, dass sich die drei Fraktionen darauf verständigen konnten, dass die Qualität im Bestattungswesen verbessert wird. Auch soll es zukünftig eine Informationspflicht darüber geben, wo jemand im Falle einer Feuerbestattung eingeäschert wird. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass es nicht mehr möglich sein soll, Grabsteine zu verwenden, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Zudem entfällt nun die Pflicht der Leichenschau für Rettungsärzt*innen, was der Rettungskette insgesamt zu Gute kommt. Das war eine wichtige Änderungen, die in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss geäußert wurde.
Die Koalitionsfraktionen haben heute zudem noch eine Änderung zum Gesetzentwurf beschlossen. Im Bestattungsgesetz ist nun klargestellt, dass Gemeinden ihre Krematorien auch in privater Rechtsform betreiben dürfen, wenn sie Allein- oder Mehrheitsgesellschafter sind. Damit wird der Empfehlung der Expertenkommission Rechnung getragen, dass eine private Beteiligung an Krematorien durchaus wünschenswert sei. Zudem wird eine Rechtsunsicherheit, wie sie zuletzt in der Landeshauptstadt Schwerin bestand, beseitigt.“