Insbesondere die 2012 beschlossenen und nun nach einer Übergangsfrist von neun Jahren geltenden Abstandsregelungen sorgten für Aufregung. Spielhallen, die keinen Mindestabstand von 500 Metern zu einer Schule aufweisen können, dürfen ab 1. Juli nicht mehr betrieben werden, es sei denn, dass eine Ausnahmeregelung vorliegt.
Das bleibt nicht folgenlos, sondern bedeutet auch, dass es zu Schließungen und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Für alle Beschäftigten, die bereits vor Festsetzung dieser Mindestabstände – also 2012 – hier ihren Lebensunterhalt verdient haben und heute noch verdienen, ist das natürlich besonders schlimm. In einigen Standortgemeinden wird es möglich sein, wenn es vor Ort gewollt ist, gemeinsam mit den Spielhallenbetreibern Lösungen für eine Verlagerung des Standortes zu finden. Das wäre in Bezug auf die Steuereinnahmen in ihrem Interesse. Immer und für alle Standorte wird das jedoch nicht gelingen.
Letztendlich hat jedoch das Gebot des Kinder- und Jugendschutzes in unserer Fraktion den Ausschlag gegeben, dass wir die Abstände nicht verkürzt haben. Wissen wir doch aus Studien, dass das Suchtpotential gerade in Spielhallen besonders groß ist. Und Spielsucht führt nicht selten zum wirtschaftlichen Ruin und Verelendung.
Die Abstandsgebote dienen der möglichst frühzeitigen Vorbeugung von Spielsucht. Es geht darum, Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass Glücksspiel im Allgemeinen und Spielhallen im Besonderen normaler Bestandteil der Lebenswirklichkeit in jungen Jahren werden. Die Landesstelle für Suchtfragen hat dazu wichtige Hinweise geliefert.“