Landtag ist sich der Verantwortung beim Umgang mit den Toten bewusst
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern fordert über die Medien den Erhalt der Friedhöfe als Orte der Kultur und Erinnerung. Zugleich mahnt er damit die Abgeordneten im Landtag noch vor der tatsächlichen Debatte über das Bestattungsgesetz, den Friedhofszwang nicht anzutasten und zeigt sich besorgt über die Diskussionen über das Verfahren zur Abstimmung durch die Fraktionen bzw. Abgeordneten zum Bestattungsgesetz. Dazu erklärt Martina Tegtmeier, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag MV:
„Wir wissen um die Sensibilität und Emotionalität des Themas. Darum hatten wir im Landtag auch eine Expertenkommission beauftragt, die sich sehr intensiv mit den Regelungen beschäftigt hat. Der jetzige Gesetzentwurf ist ein interfraktioneller Kompromiss aus den Empfehlungen dieser Kommission und den Abwägungen der Fraktionen. Der Friedhofszwang ist aus eben diesen Abwägungsgründen nicht angetastet worden, sondern weiterhin im Entwurf enthalten. Weil dieses Thema so hochsensibel ist, ist es uns wichtig, dass die Abgeordneten nicht nach Fraktionsdisziplin entscheiden müssen. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, an dem es nach der Debatte sicherlich noch Änderungen geben wird. Ob das auch den Friedhofszwang betrifft, entscheidet die Mehrheit. Derzeit sehe ich diese nicht.“