Das Wahljahr 2021 wirft seine Schatten voraus
„Durch die Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten aufgrund der Corona-Verordnungen sind die Verfahren zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für anstehende Wahlen möglicherweise nicht in gewohnter Weise durchführbar. Um den strengen Anforderungen an Wahlen auch in solchen Ausnahmesituationen gerecht werden zu können, müssen wir Vorsorge treffen. Weil hier Grundrechte betroffen sind, ist dies nur durch eine Änderung im Wahlrecht möglich. Zurzeit bereiten wir daher eine Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vor, dass einen Notfallmechanismus für – und nur für diese – Krisensituationen vorsieht. Solch ein Notfallmechanismus muss beispielsweise gewährleisten, dass Parteitage trotz Pandemie möglich sind. Dafür muss die Voraussetzung geschaffen werden, dass Parteien in Mecklenburg-Vorpommern ihre Kandidat*innen ohne Präsenzversammlungen aufstellen können. Im Normalfall ist für die Aufstellung eine Wahlversammlung mit persönlicher Anwesenheit von Kandidatinnen und Delegierten notwendig. Künftig sollen diese Abstimmungen in Krisensituationen per Briefwahl oder digital erfolgen können. Auch die Möglichkeit, eine Wahl komplett als Briefwahl durchzuführen, soll erörtert werden. Für solche Fälle wollen wir auch Vorsorge für Parteien, die zum ersten Mal zu einer Wahl antreten wollen und dazu Unterstützerunterschriften mit einreichen müssen, schaffen. Diese Hürde soll in diesem Zusammenhang abgesenkt werden. Ungeachtet dessen, gehört für uns die Präsenz im politischen Prozess auch weiterhin zu den grundsätzlichen demokratischen Spielregeln.
Für uns ist es unverständlich, dass vor allem eine Fraktion hierbei sofort von möglichem Wahlbetrug redet. Wer sich mit unserem Meldesystem und den Wahlverfahren – auch bei Briefwahlen – schon einmal intensiv beschäftigt hat, wird über diesen ‚Verdacht‘ nur den Kopf schütteln können.“