Malteser machen in Stern Buchholz guten Job
Martina Tegtmeier: Zustände in der Einrichtung sind gesetzeskonform und angemessen – Fehlverhalten Einzelner beruht nicht auf systematischen Fehlern des Betreibers
Nach dem heutigen Besuch der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Stern Buchholz erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Innenausschuss Martina Tegtmeier:
„Zunächst einmal ist festzustellen, dass in Einrichtungen wie der in Stern Buchholz schon aufgrund der schwierigen Lebenslage der Bewohnerinnen und Bewohner Probleme an der Tagesordnung sind, die es immer gibt, wenn Menschen unterschiedlichster Herkunft auf engstem Raum zusammen leben müssen – und das teilweise 18 Monate und länger.
Durch die Corona-Pandemie haben sich diese Probleme noch verschärft. So ist z.B. die Ausübung von Sport aktuell nicht möglich, bestimmte Formen der Geselligkeit müssen aufgrund der Infektionsgefahr unterbunden werden, Kontakte vermieden.
Dennoch habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Malteser als Betreiber der Einrichtung einen guten Job machen. Sie geben ihr Bestes, um zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten, die Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes umzusetzen.
Natürlich gelingt auch hier nicht alles. Ebenso kann nicht jeder Fehler vermieden werden.
Aber dass es innerhalb der Bewohnerschaft z.B. Personen gibt, denen aufgrund ihrer eigenen Perspektivlosigkeit alles egal ist und die Vorschriften oder Verhaltensregeln wider besseren Wissens missachten, kann nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung zur Last gelegt werden.
Die Malteser als Betreiber der Einrichtung, die mit viel Herzblut rund um die Uhr jeden Tag hart arbeiten, um trotz dieser schwierigen Klientel diese außerordentliche Lage zu meistern, fühlen sich durch die aktuelle Berichterstattung regelrecht gekränkt. Das kann ich nach meinem heutigen Besuch dort gut nachvollziehen.
Bezüglich der Zustände in den Unterkünften kann ich nur sagen, dass ich nicht den Eindruck hatte, dass für uns Abgeordnete potemkinsche Dörfer aufgebaut wurden, wie das teilweise kolportiert wurde. Wir haben uns nicht das Zimmer angeschaut, dass Besuchern üblicherweise gezeigt wird, da es das erste auf dem Gang ist, sondern gezielt ein anderes.
Was wir vorgefunden haben, war natürlich kein Luxus aber dem Zweck angemessen. Die Vorgaben des Infektionsschutzes können eingehalten werden.
Tatsächlich muss man aber feststellen, dass die Unterkünfte zwar in Größe und Ausstattung gesetzeskonform sind, für längere Aufenthalte aber nicht wirklich geeignet und dafür auch nicht konzipiert sind. Für Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschoben werden können, muss aus meiner Sicht eine Unterbringung möglich sein, die besser zu Wohnzwecken geeignet ist, etwas mehr Bewegungsfreiheit und Privatsphäre zulässt. Das wäre sicher auch im Sinne der Betreiber solcher Einrichtungen, die mit den Folgen frustrierender Lebensumstände der Bewohner tagtäglich umgehen müssen.“