Der Entwurf des Gesetzes zur Doppik-Erleichterung hat das Kabinett passiert.
Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:
„Mit dem sogenannten Doppik-Erleichterungsgesetz wird vielen Kommunen des Landes die Haushaltsführung etwas vereinfacht. Insbesondere die ehrenamtlichen Mitglieder in den Gemeinde-und Kreistagsvertretungen haben oft Schwierigkeiten mit der komplexen Materie der doppischen Haushaltsführung.
Das haben die SPD-Abgeordneten in den Fachausschüssen oft diskutiert und die Landesregierung dazu aufgefordert, Erleichterungen zu erarbeiten und den Umfang der Nachweise auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das hat das Innenministerium in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzministerium jetzt umgesetzt.
Beispielsweise sollen nur noch Schwerin, Rostock und die großen kreisangehörigen Kommunen verpflichtend einen Gesamtabschluss erstellen müssen. Kleinere Kommunen erhalten ein Wahlrecht, sie können einen vereinfachten Beteiligungsbericht erstellen. Auch für die Ämter gibt es Erleichterungen.
Wir werden den Gesetzentwurf umfassend beraten und freuen uns darauf, dass damit eine Forderung der ehrenamtlichen Kommunalvertreter des Landes erfüllt wird.“