Zur heutigen Sitzung der Expertenkommission „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt die Landtagsabgeordnete Martina Tegtmeier:
„Die Kommission hat heute wichtige Zwischenergebnisse zur Leichenschau beschlossen. Dabei geht es u. a. darum, wann und wie eine Leichenschau zur erfolgen hat und wer die Kosten dafür trägt. Ebenso wurde heute diskutiert, dass es wohl in einigen Fällen bei Bestattungsunternehmen zu einem pietätlosen Umgang mit Verstorbenen gekommen ist. Es wird zu klären sein, wie das in Zukunft abgestellt werden kann.
Außerdem wurden heute erstmals Themen wie z. B. die Bestattungspflicht und das Bestattungsrecht erörtert. Die Beratungen dieser ethisch sehr schwierigen Themen sind noch nicht abgeschlossen. Es macht daher keinen Sinn, Ergebnisse jetzt vorwegzunehmen. Für die SPD-Fraktion gilt weiterhin: Wir nehmen den Wunsch vieler Menschen nach einer Veränderung des Bestattungsgesetzes sehr ernst. Aufgrund des komplexen Themas werden wir aber an dem ergebnisoffenen Prozess festhalten. Änderungen am Bestattungsgesetz dürfen nur aufgrund ethischer Erwägungen, also des Gewissens vorgenommen werden und nicht aus Gruppenzwang.“