Situation der Flüchtlinge nachempfunden
Seit dem 1. Juni 2015 betreiben die Malteser Werke gGmbH in Stern Buchholz eine Erst- aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Zunächst als Außenstelle der Einrichtung Horst/Buchholz konzipiert, entwickelte sie sich zu einer eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtung mit insgesamt vier Unterkunftsgebäuden und Kapazitäten von bis zu 1.200 Betten, von denen zurzeit jedoch viele nicht genutzt werden, da die Zahl der ankommenden Flüchtlinge stark zurückgegangen ist. Im Vordergrund der Arbeit der „Malteser“ steht die soziale Betreuung. Weiter Aufgaben sind ist die regelmäßige Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, die Kinderbetreuung, die Durchführung spezieller Angebote für Frauen sowie weitere regelmäßige Beschäftigungsangebote für Erwachsene und Kinder.
Ausländer, die einen Asylantrag stellen wollen, werden während der ersten Wochen des Asylverfahrens in so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Diese werden von den Ländern bereitgestellt und betrieben, obwohl das Asylverfahren selbst von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt wird. Jedes Bundesland hat eine exakt festgelegte Quote der Asylbegehrenden (Königsteiner Schlüssel) aufzunehmen, um auf diese Weise die mit der Aufnahme verbundenen Lasten angemessen zu verteilen.
Die in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden Flüchtlinge werden zunächst als Asylsuchende registriert und an die nachfolgend aufgeführten Behörden / Stellen
weitervermittelt:
• Gesundheitsamt (amtsärztliche Untersuchung)
• Zentrale Ausländerbehörde (Klärung der Identität, z. B. durch Befragung zum Reiseweg, Ermittlung des Herkunftsstaats)
•Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Anhörung und Niederschrift des Asylantrages, Abgleich mit dem Ausländerzentralregister)
• Sozialamt (Auszahlung Taschengeld, Ausgabe von Krankenscheinen und Bekleidungsgutscheinen)
• Malteser (Sozialberatung; Kinder- und Erwachsenenbetreuung)
Alle oben genannten Behörden / Stellen bzw. deren Zweigstellen sowie ein Wachdienst sind auf dem gleichen Gelände untergebracht.
Hier findet auch die amtsärztliche Untersuchung statt.
Da Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung verpflegt und eingekleidet werden, erhalten sie lediglich ein Taschengeld als Geldleistung.
Sollten unbegleitete Minderjährigen in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommen, werden sie an das Jugendamt zur Inobhutnahme weitergeleitet.
Die Schulpflicht für Kinder unter den Asylsuchenden beginnt erst nach einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten. Für Kinderbetreuung wird jedoch gesorgt.
Asylbewerber sollen in der Regel nicht länger als drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben.