Die Fraktion Die Linke hat beantragt, den sogenannten minderjährigen „V-Mann“ anzuhören. Das hat der Innenausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Tagespresse hatte die Anschuldigungen des Anwalts eines ehemaligen Informanten aufgegriffen, in denen behauptet wurde, dass hier ein Minderjähriger als sogenannter V-Mann für die Behörden eingesetzt worden wäre. Der Staatssekretär aus dem Innenministerium legte dem Innenausschuss offen, in welcher Art und Weise eine Zusammenarbeit stattgefunden hatte und entkräftete damit die Anschuldigungen.
Das wollte die Fraktion Die Linke so nicht stehen lassen und forderte, den damaligen „Zuträger“ im Innenausschuss anzuhören. Hierbei geht es um einen verurteilten Straftäter, der seit Jugendzeiten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und zurzeit in einer Haftanstalt einsitzt.
Es klingt zwar zunächst sympathisch, beide Seiten zu hören. In diesem Fall kann man sich der Frage jedoch nicht verweigern, warum diesem Mann – einem verurteilten Straftäter – mehr Glauben geschenkt werden sollte, als dem Innenminister dieses Landes oder dessen Staatssekretär. Eher sollte man davon ausgehen, dass diesen wegen Betrugs verurteilten und inhaftierten jungen Mann ein erhebliches Interesse seine eigene Situation zu verbessern, bei seiner Befragung leiten wird. Ich frage mich also unter diesen Umständen, welche Erkenntnisse hier gewonnen werden können.
Eine Aussage des Mannes vor dem Innenausschuss, die ohnehin ohne Rechtsfolgen bliebe, lehnte auch ich daher ab.