Psychosoziale ProzessbegleiterInnen leisten wertvolle Arbeit

Der Rechtsausschuss des Landtages hat heute eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren durchgeführt.

Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier:

„Die heutige Anhörung hat noch einmal gezeigt, was für eine wertvolle und engagierte Arbeit die psychosozialen ProzessbegleiterInnen in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das haben gerade auch ihre Schilderungen aus der Praxis sehr eindrucksvoll verdeutlicht.

Neben den im Vordergrund stehenden Fragen des künftigen Vergütungssystems für die psychosoziale Prozessbegleitung wurden unter anderem auch die Notwendigkeit der weiteren Sensibilisierung von staatlichen Stellen und die Stärkung des Bewusstseins von Behördenmitarbeitern für die Situation von Opfern thematisiert.“

Die SPD-Landtagsfraktion werde die Anhörung und auch die von den Sachverständigen im Vorfeld schriftlich dargelegten Ausführungen nun sorgfältig auswerten.

„Ziel muss es sein, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin erfolgreich durchgeführt werden kann“, so Martina Tegtmeier.

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