Lückenloser und wirksamer Schutz der Betroffenen wichtiger als der Erhalt einer stellenbezogenen Förderung
Zum heute beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Prozessbegleitungsausführungsgesetz – AGPsychPbG M-V) erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion MV, Martina Tegtmeier:„Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie die Anerkennung der psychosozialen Prozessbegleiter und die Anerkennung der entsprechenden Aus- und Weiterbildungen geregelt. Damit kann der in die Strafprozessordnung aufgenommene und ab dem 1. Januar 2017 in Kraft getretene bundesweite Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung umgesetzt werden. Dabei ist vorgesehen, die Vergütung von der bisherigen im Rahmen eines Projekts erfolgten stellenbezogenen Förderung zur bundesgesetzlichen Vergütungsregelung zu überführen.
Das vom Bundesgesetzgeber gewählte Vergütungsmodell stimmt kostenrechtlich mit der ebenfalls bundesgesetzlich geregelten Vergütung von Berufsgruppen, wie etwa der Verfahrenspfleger in Kindschaftssachen, überein. Auch die Berufsbetreuer erhalten eine bundesgesetzlich geregelte Vergütung und nicht etwa eine stellenbezogene Vergütung. Dadurch kann der zu erwartende höhere Bedarf auf mehr qualifizierte Schultern verteilt und die Angebote im Land können besser gestreut werden.
Ich freue mich, dass mit dem Gesetzentwurf nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in hoher Qualität – und sogar auf betroffene Erwachsene erweitert – fortgesetzt werden kann. Etwaigen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf werden wir in den zuständigen Fachausschüssen beraten.“