Gesetzentwurf für erweiterte Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes kommt im März in den Landtag
Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart, sollen die Prüfrechte des Landesrechnungshofes erweitert werden.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack hat im Anschluss an die heutige Finanzausschusssitzung erklärt, dass die SPD-Fraktion einen Antrag zum Expertengespräch mit der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Johannsen, über mögliche Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes gestellt hat. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Das Gespräch wird schon in der nächsten Sitzung am 19.01.2017 stattfinden.
Weiterhin kündigte er einen Gesetzentwurf der Koalition für die März-Landtagssitzung an, in dem der Landesrechnungshof zusätzlich zu den Kommunen Prüfungsrechte bei den Wohlfahrtsverbänden erhalten soll. Derzeit laufen die letzten Abstimmungen dazu. Tilo Gundlack: „Wir wollen den Antrag der LINKEN und den Gesetzentwurf im Verbund beraten und eine große Anhörung dazu, voraussichtlich am 30. März 2017, durchführen. Der konkrete Zeitplan für den gesamten Beratungsverlauf wurde heute im Finanzausschuss besprochen. Das Gesetz soll am 12.07.2017 vom Landtag beschlossen werden. Insofern bin ich überrascht, dass die AfD uns vorwirft, keinen Zeitplan zu haben. Ich lade die Opposition dazu ein, sich unserem Gesetzentwurf im Verfahren anzuschließen.“