Der Landtag beschloss heute mehrheitlich einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU, die Schulsozialarbeit weiterzuführen, auch wenn sie nicht mehr anteilig aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert werden kann.
In der Diskussion wurde die wichtige Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als „nicht mehr aus dem Schulalltag wegzudenken“ gewürdigt.
Da die ESF-Mittel, aus denen zurzeit die Schulsozialarbeit finanziert wird nur bis zum Jahr 2020 gesichert sind, hat die Koalition bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine Nachfolgeregelung zu schaffen.
Neben den „normalen“ Schulsozialarbeiterstellen wurden von einigen Landkreisen und kreisfreien Städten darüber hinaus Schulsozialarbeiterstellen zeitlich befristet geschaffen, die aus Restmitteln des ‚Bildungs- und Teilhabepaketes‘ (BuT) finanziert wurden. Nach Verbrauch dieser Mittel laufen diese nun aus. Auch dazu hat das Land eine gute und pragmatische Lösung auf dem Tisch gelegt. So können beispielsweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter in den pädagogischen Dienst mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung wechseln. Darüber hinaus sollen ungebundene Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden, um den Kommunen dabei zu helfen, die wichtige Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen im Land fortzusetzen.“